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Stand: 27. September 2026

Alternative zu PATFAK: Wechsel zu Horizont 4 in der ambulanten Suchthilfe

Wenn eine Einrichtung ihre Dokumentationssoftware wechselt, geht es selten um Geschmack. Es geht darum, dass die Statistikmeldung weiter funktioniert, die Daten nicht verloren gehen und — bei ambulanter Rehabilitation Sucht — der elektronische Datenaustausch mit der Rentenversicherung läuft. Diese Seite beantwortet genau diese Fragen für Horizont 4.

Wer gerade eine Alternative zu PATFAK sucht — und warum das kein Drama sein muss

Der Hersteller Redline Data GmbH EDV-Systeme stellt PATFAK light zum 31.12.2026 ein und nennt in seiner Infothek PATFAK ambu als Alternative aus dem eigenen Haus (Herstellerangabe, abgerufen am 27.09.2026). Für Einrichtungen, die deshalb ohnehin eine Entscheidung treffen müssen, lohnt der Blick über den bisherigen Anbieter hinaus: Der Aufwand für die Umstellung fällt so oder so an.

Die wichtigste Sorge dabei ist meist die Statistik. Sie ist unbegründet: Die Deutsche Suchthilfestatistik führt eine Liste der Dokumentationssoftware, die für den Kerndatensatz KDS 3.0 zertifiziert ist, und auf dieser Liste stehen die Systeme beider Häuser — PATFAK, PATFAK ambu und PATFAK light von Redline Data ebenso wie Horizont in der Version 5.1.0.0 von der NTConsult Software & Service GmbH (abgerufen am 27.09.2026). Der KDS 3.0 gilt noch bis zum 31.12.2026. Ein Wechsel kostet Ihre Einrichtung also nicht die Grundlage für ihre Meldung.

Zum 01. Januar 2027 tritt der KDS 4.0 in Kraft, und dafür müssen die Systeme neu zertifiziert werden. Die Deutsche Suchthilfestatistik führt dazu eine zweite Liste: die Anbieter, die Zertifizierung und Umsetzung ihrer Programme für den KDS 4.0 angekündigt haben. Horizont steht auf dieser Liste, PATFAK ebenfalls (abgerufen am 27.09.2026). Angekündigt ist dabei nicht dasselbe wie zertifiziert — die Liste weist Ankündigungen der Anbieter aus, keine abgeschlossenen Zertifizierungen. Wo Horizont 4 beim KDS 4.0 aktuell steht, sagen wir Ihnen im Gespräch mit dem Stand des Tages, statt hier einen Termin zu versprechen.

Einen belastbaren Vergleich zwischen zwei Systemen kann letztlich nur Ihre Einrichtung selbst ziehen, weil er von Ihren Leistungen, Ihrer Größe und Ihren Abläufen abhängt. Was wir hier liefern können, ist klare Auskunft über unsere Seite: was Horizont 4 tut, wie ein Wechsel abläuft und woran Sie uns messen können.

Was Horizont 4 für die Suchthilfe mitbringt

Horizont 4 ist eine Dokumentations- und Abrechnungssoftware für Einrichtungen der Suchthilfe. Sie wird von der NTConsult Software & Service GmbH in Dinslaken entwickelt und seit 2000 von weit über 100 Einrichtungen in neun Bundesländern eingesetzt.

  • Klientenakte mit Betreuungsverlauf, Aktenvermerken und Berichten
  • Export für die Deutsche Suchthilfestatistik und den Kerndatensatz (KDS)
  • Gruppen- und Therapieplanung
  • Leistungserfassung und Leistungsnachweise für Kostenträger
  • §301-Zusatzmodul für die ambulante Rehabilitation Sucht
  • Betrieb im eigenen Haus oder in der NTC-Cloud (Rechenzentrum Duisburg)

Klientendokumentation

Strukturierte Dokumentation von Beratungsgesprächen, Therapieverläufen und Behandlungszielen.

Deutsche Suchthilfestatistik

Export für die DSHS, den Kerndatensatz (KDS) und weitere statistische Auswertungen.

Gruppen- und Therapieplanung

Planung und Dokumentation von Gruppenangeboten, Teilnehmerlisten und Anwesenheiten.

§301-Zusatzmodul

Bewilligung, Aufnahme, Verlängerung, Entlassung, Entlassungsbericht und Rechnung elektronisch gegenüber der Rentenversicherung, signiert mit dem Zertifikat der Einrichtung.

Betrieb nach Ihrer Wahl

Installation im eigenen Haus oder NTC-Cloud: Dann betreiben wir die Software für Sie in einem Rechenzentrum in Duisburg.

DSGVO-konform

Rollen- und Rechtekonzept für sensible Klientendaten: Rechte werden je Funktion und Maske vergeben.

Wie ein Wechsel zu Horizont 4 abläuft

Der Weg ist in fünf Schritten beschrieben, weil das die Reihenfolge ist, in der die Entscheidungen anfallen. Wie lange die Schritte im Einzelfall dauern, hängt von der Größe Ihrer Einrichtung und vom Zustand Ihres Datenbestands ab — deshalb nennen wir hier bewusst keine Wochenzahl.

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Wir klären zuerst, was Ihre Einrichtung tatsächlich braucht: welche Leistungen Sie erbringen, welche Meldungen und Nachweise anfallen und ob ambulante Rehabilitation Sucht dabei ist.

  2. 2

    Kostenlose Online-Demo

    Sie sehen Horizont 4 an Ihren eigenen Abläufen, nicht an einem Standardbeispiel. Die Fragen aus Ihrem Team beantworten wir direkt in der Sitzung.

  3. 3

    Datenbestand ansehen

    Wir prüfen gemeinsam, welche Daten aus dem bisherigen System in welcher Form vorliegen und was davon übernommen werden kann. Das Ergebnis erhalten Sie, bevor Sie sich entscheiden.

  4. 4

    Betriebsmodell wählen

    Horizont 4 läuft auf Ihrer eigenen Technik oder in der NTC-Cloud, wo wir die Software für Sie in einem Rechenzentrum in Duisburg betreiben.

  5. 5

    Einführung und Schulung

    Ihre Mitarbeitenden werden auf dem eingerichteten System geschult. Danach begleitet Sie ein persönlicher Support, der die Fachlichkeit der Suchthilfe kennt.

Wenn Sie ambulante Rehabilitation Sucht anbieten: die Fristen

Stand 27. September 2026 gilt für den elektronischen Datenaustausch nach §301 SGB V mit der Deutschen Rentenversicherung: Die Anbindungspflicht besteht seit dem 01.07.2026. Bis zum 31.12.2026 ist nachzuweisen, dass ein Softwareanbieter beauftragt wurde; die Produktivsetzung ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Ebenfalls ab dem 01.01.2027 gilt der neue ärztliche Entlassungsbericht KTL 2025. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Rentenversicherungsträgers.

Für Horizont 4 gibt es dafür ein §301-Zusatzmodul, das im Testverfahren erprobt ist: Mit Horizont 4 erstellte Nachrichten wurden im Testsystem der Rentenversicherung fehlerfrei verarbeitet. Mehr dazu auf der Seite §301-Datenaustausch und zum Entlassungsbericht KTL 2025.

Häufige Fragen zum Softwarewechsel

Welche Alternativen zu PATFAK gibt es für die ambulante Suchthilfe?

Die Deutsche Suchthilfestatistik führt eine Liste der Dokumentationssoftware, die für den Kerndatensatz KDS 3.0 zertifiziert ist. Auf dieser Liste stehen neben PATFAK, PATFAK ambu und PATFAK light (Redline Data GmbH EDV-Systeme) unter anderem Horizont von der NTConsult Software & Service GmbH, EBIS, CASEPLUS Sucht, Vivendi Consil, Tau-Office, ISGA, pado desk, OctoWare TN Gesundheit, C&S KlientenManager und KIBnet. Welches System passt, hängt davon ab, welche Leistungen Ihre Einrichtung erbringt — insbesondere, ob Sie ambulante Rehabilitation Sucht anbieten und deshalb den elektronischen Datenaustausch mit der Rentenversicherung brauchen.

Verliere ich beim Wechsel die Zertifizierung für die Deutsche Suchthilfestatistik?

Nein. Horizont steht mit der Version 5.1.0.0 auf der Liste zertifizierter Dokumentationssoftware KDS 3.0 der Deutschen Suchthilfestatistik (abgerufen am 27.09.2026); der KDS 3.0 gilt noch bis zum 31.12.2026. Horizont 4 unterstützt die Erfassung und den Export des Kerndatensatzes, sodass Ihre Einrichtung ihre Meldung an die Statistik weiterhin aus dem eigenen System erzeugt.

Was gilt für den KDS 4.0 ab 2027?

Zum 01. Januar 2027 tritt der KDS 4.0 in Kraft; dafür ist eine Neuzertifizierung der Dokumentationssysteme nötig. Die Deutsche Suchthilfestatistik führt eine Liste der Anbieter, die Zertifizierung und Umsetzung für den KDS 4.0 angekündigt haben — Horizont steht auf dieser Liste, PATFAK ebenfalls (abgerufen am 27.09.2026). Diese Liste weist Ankündigungen aus, keine abgeschlossenen Zertifizierungen. Den aktuellen Stand für Horizont 4 nennen wir Ihnen im Gespräch; eine Terminzusage machen wir auf einer Website nicht.

Können die Daten aus dem bisherigen System übernommen werden?

Das lässt sich nur am konkreten Datenbestand beantworten, nicht pauschal. Wir sehen uns vorab an, welche Daten in welcher Form vorliegen, und sagen Ihnen vor der Entscheidung, was davon übernommen werden kann und was in Ihrem Altsystem oder als Archiv bleibt. Zusagen ohne Blick auf die Daten machen wir nicht.

Was ist beim Wechsel zu beachten, wenn wir ambulante Rehabilitation Sucht anbieten?

Dann kommt der elektronische Datenaustausch nach §301 SGB V mit der Deutschen Rentenversicherung hinzu. Stand 27.09.2026 gilt: Die Anbindungspflicht besteht seit dem 01.07.2026, bis zum 31.12.2026 ist die Beauftragung eines Softwareanbieters nachzuweisen, die Produktivsetzung ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Ebenfalls ab dem 01.01.2027 gilt der neue ärztliche Entlassungsbericht KTL 2025. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Rentenversicherungsträgers. Für Horizont 4 gibt es dafür ein §301-Zusatzmodul, das im Testverfahren erprobt ist.

Was kostet der Wechsel zu Horizont 4?

Die Kosten richten sich nach der Größe Ihrer Einrichtung, der Zahl der Arbeitsplätze und dem gewünschten Funktionsumfang. Wir erstellen Ihnen dazu ein individuelles Angebot. Pauschale Preisangaben auf einer Website wären für Ihre Situation ohnehin nicht belastbar.

Können wir Horizont 4 vor der Entscheidung ansehen?

Ja. Wir zeigen Ihnen die Software in einer kostenlosen Online-Demo und gehen dabei die Abläufe durch, die Sie heute in Ihrem bisherigen System haben. Fragen zum Wechsel beantwortet derselbe persönliche Support, der Sie später im Betrieb begleitet.

Quellen

  • Deutsche Suchthilfestatistik: Liste zertifizierter Dokumentationssoftware KDS 3.0 — suchthilfestatistik.de(öffnet in neuem Tab), abgerufen am 27.09.2026.
  • Deutsche Suchthilfestatistik, Dokumentationssoftware, Abschnitt „Ab 2027: KDS 4.0 — Software Neuzertifizierung“: Liste der Anbieter, die Zertifizierung und Umsetzung für den KDS 4.0 angekündigt haben, darunter „Horizont (NTconsult Software & Service GmbH)“ — suchthilfestatistik.de(öffnet in neuem Tab), abgerufen am 27.09.2026.
  • Redline Data GmbH EDV-Systeme, Infothek: Produktabkündigung PATFAK light zum 31.12.2026 — wdb.redline-data.de(öffnet in neuem Tab), abgerufen am 27.09.2026.

PATFAK, PATFAK ambu und PATFAK light sind Produkte der Redline Data GmbH EDV-Systeme. Zwischen der NTConsult Software & Service GmbH und der Redline Data GmbH EDV-Systeme besteht keine geschäftliche Verbindung. Die Nennung dient allein dazu, Einrichtungen die Orientierung bei der Wahl ihrer Dokumentationssoftware zu erleichtern.

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