Dokumentationssoftware für Suchtberatung und ambulante Rehabilitation
Horizont 4 ist eine Dokumentations- und Abrechnungssoftware für Einrichtungen der Suchthilfe. Die Software wird von der NTConsult Software & Service GmbH in Dinslaken entwickelt und seit 2000 von weit über 100 Einrichtungen in neun Bundesländern eingesetzt. Horizont 4 unterstützt den elektronischen Datenaustausch nach §301 SGB V mit der Deutschen Rentenversicherung.
Funktionen für die Suchthilfe
Klientendokumentation
Strukturierte Dokumentation von Beratungsgesprächen, Therapieverläufen und Behandlungszielen.
Gruppenverwaltung
Planung und Dokumentation von Gruppenangeboten, Therapiegruppen und Selbsthilfegruppen.
Therapieplanung
Terminverwaltung mit Terminserien, Wiedervorlage und Fristen für die ambulante Rehabilitation.
Deutsche Suchthilfestatistik
Export für DSHS, Kerndatensatz (KDS) und weitere statistische Auswertungen.
§301 DRV-Anbindung
Elektronischer Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung für ambulante Reha Sucht.
DSGVO-konform
Rollen- und Rechtekonzept für sensible Klientendaten, Betrieb im eigenen Haus oder in der NTC-Cloud.
Häufige Fragen zur Suchthilfe-Software
Unterstützt Horizont 4 die Deutsche Suchthilfestatistik?
Ja. Horizont 4 erfasst die Daten für die Deutsche Suchthilfestatistik und stellt den Export bereit. Die Daten werden direkt aus der Klientendokumentation erzeugt.
Wie funktioniert der §301-Datenaustausch mit der DRV?
Mit dem §301-Zusatzmodul tauschen Sie Bewilligung, Aufnahme, Verlängerung, Entlassung, Entlassungsbericht und Rechnung elektronisch mit der Deutschen Rentenversicherung aus. Die Nachrichten werden direkt aus Horizont 4 übermittelt.
Kann ich Gruppenangebote verwalten?
Ja, Horizont 4 bietet umfangreiche Funktionen für die Gruppenverwaltung: Gruppenplanung, Teilnehmerlisten, Anwesenheitsdokumentation und Leistungserfassung für Gruppenangebote.
Welche Fristen gelten für die ambulante Rehabilitation Sucht?
Seit dem 01.07.2026 besteht die Anbindungspflicht. Bis zum 31.12.2026 muss die Einrichtung die Beauftragung eines Softwareanbieters nachweisen, die Produktivsetzung ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Ebenfalls ab 01.01.2027 gilt der neue ärztliche Entlassungsbericht KTL 2025. Wir empfehlen, rechtzeitig zu beginnen, weil Zertifikat und Testverfahren Vorlauf brauchen.
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